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Leben und Arbeiten in der Schweiz


Das erfahren Sie hier
Sie erhalten erste Antworten zu den brennenden Fragen zum Thema "Leben und Arbeiten in der Schweiz". Falls Sie von der
Kühnhanss + Partner AG bei diesem Wechsel begleitet werden, erhalten Sie zur gegebenen Zeit zu jedem der nachfolgenden
Kapitel detaillierte Informationen, Beratung und Unterstützung z.B bei Stellensuche, Vertrag, Behördengängen,
Wohnungssuche, möbliertes Zimmer während Probezeit etc.


Arbeit > Stelle
Die wohl wichtigste Faustregel hierzu: Ohne Stelle kein Aufenthalt ! Natürlich können Sie als Tourist einreisen und vor Ort eine
Stelle suchen. Das geht aber nur für z.B. 2-3 Monate und von der Bewerbung bis zum Gespräch vergeht schnell zu viel schöne
Zeit. In der Regel sind Sie ja am Arbeiten und die Stelle wird von zu Hause aus gesucht, eine Bewerbung geschickt und auf ein
Einladung zum Interview gewartet.

Bewerbung
Die schweizer Jobwelt bietet tausende von Angeboten, in den Zeitungen, Internet-Job-börsen, direkt auf den Homepages der
Wunschfirma etc. Bewerben Sie sich auf passende Stellen. Mit einem Personalberater vor Ort kann das einfacher gehen, weil er den Markt kennt, weiss wie die Kunden ticken und für Sie - das ist enorm wichtig und zeitintensiv - die Spreu vom Weizen trennt.

Interview
In der Regel laden schweizer Firmen nur die Leute ein, die fachlich gut bis sehr gut passen. Im Gespräch müssen Sie
glaubhaft machen, dass diese Einschätzung stimmt und das man/frau mit Ihnen auskommen kann.
Weiteres siehe Kühnhanss + Partner Broschüre " Goldene Regeln für das erfolgreiche Vorstellungsgespräch".

Spesen für Vorstellungsgespräche
Das Thema ist heikel und wir raten, dass gut zu plazieren. Nicht selten hat die Firma den Vorstellungstermin platzen lassen,
nur weil die BewerberInnen zu früh nach Spesengeld fragten. U.a. sagen sich die Firmen (mit Recht) .... er/sie will ja in die
Schweiz... mal schauen ob das ein echtes Commitment ist, oder nur so eine Schnapsidee. Wir empfehlen: Machen Sie ein
Wochenende in der Schweiz, legen Sie den Termin entsprechend und sagen Sie das der Firma auch genau so.
Ihre AnsprechpartnerInnen merken gleich .... hoppla.... er/sie meint es ernst und fühlen sich geschmeichelt.

Offerierter Lohn
Gleich vorneweg. Die schweizer Firmen können Sie nicht abzocken; sie müssen nämlich den Behörden nachweisen, dass
Ihnen ein marktgerechter schweizer Lohn bezahlt wird. Schweizer Firmen - vor allem die Grossen - offerieren in der Regel
keinen verhandelbaren Lohn; was z.B. in Deutschland eher üblich ist. Der Lohn orientiert sich am internen Lohngefüge
derFirma, dass die Firma nicht wegen Ihnen aufs Spiel setzt, nur um Ihnen ein paar Fränkli weniger zu bezahlen. Der
Verhandlungs-Wunsch kann also falsch ankommen. Wenn wirklich nötig, bitte diplomatisch mit guten Argumtenten anklopfen.


Lohn > Abzüge
Sie erhalten den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn zwischen dem 26. und 29. des Monats. In den ersten Monaten ist
Ihre neue FIrma verpflichtet - vergleichbar mit A und D - alle Beiträge für Soziales und Steuern direkt abzuziehen und
einzuzahlen. Sie erhalten also Ihr Nettogehalt und können davon ausgehen, dass keine Nachforderungen kommen.
Später erhalten Sie den Lohn - abzüglich Soziales - und bezahlen Ihre Steuer am Ende des Jahres selbst.

Krankenkasse, Zahnarzt
Das funktioniert in der Schweiz anders. Auch weil Sie dann in einer direkten Demokratie sind, sagt hier der Staat... da dürfen
wir nicht einmischen ...jede, jeder soll selbst schauen. Heisst für Sie: Bleiben Sie während der Probezeit für Krankheit
und Zähne zuhause versichert. Sie merken in den ersten 1,2 Monaten gleich, ob es gut geht und
dann können Sie sich schön, gemütlich und stressfrei orientieren.
Alles andere macht keinen Sinn und nur unnötigen Stress.

Lohn > Kaufkraft
Darüber gibt es die wildesten Gerüchte und abenteuerlichsten Rechnereien. Träumer träumen vom Riesenlohnschritt
in der Schweiz, gar vom 1 Euro ist 2 Schweizer Franken, andere haben Angst vor Abzockern. Stimmt alles nicht.
Rechnen Sie - da Sie deutlich weniger Steuern bezahlen werden - mit ca. 20% mehr; Währungsgerechne enthalten.
Wenn Sie in der City wohnen wollen und vorher auf dem Lande waren, geht die 20%-Rechnung natürlich nicht auf.
Wenn Sie in der City wohnten und jetzt aufs Land ziehen, geht die 20%-Rechnung und mehr allemal auf.
Rechnen Sie ebenfalls pauschal so: Kantone Genf, Zürich, Schyz sind superteuer. Bern, Basel, St. Gallen sind teuer.
Wallis, Jura, Tessin, Glarus, Appenzell eher günstig

Ferientage und Wochenstunden
Da gibts die ersten langen Gesichter. In der Schweiz gibts 20 Ferientage; fertig. Grosszugige Firmen offerieren mehr.
Wenn Sie lange in der Firma bleiben, gibts bald mal 30 Tage etc. Die Wochenstunden liegen bei 40 - 45; Regel ist 42.5.
Von 36 Stunden spricht in der Schweiz kein Mensch. Vielleicht sind das auch Gründe, warum in der Schweiz noch ein paar
Dinge besser laufen. Weniger Arbeiten und mehr Wohlstand, das klappt ganz einfach nicht.

Polizeiliches Führungszeugnis
Sobald Sie den Arbeitsvertrag in Händen haben, bitte sofort bei Ihrem heutigen Wohnort ein polizeiliches
Führungszeugnis beantragen. Das dauert in der Regel um 5 bis 10 Tage.
Führungszeugnisse von Gestern (älter als 1 Monat) können Sie wegwerfen.

Arbeitsbewilligung > Aufenthalt
Sobald Sie eine Stelle haben, suchen Sie sich eine Bleibe und melden sich bei der Behörde, Gemeinde, beim Kreisamt mit
dem Arbeitsvertrag in den Händen am Wohnort an. Mit der Anmeldung sind Sie Aufenthalter und haben ergo die nötige
Aufenthaltsbewilligung. Nach dieser Anmeldung wird Sie auch Ihr Arbeitgeber spätestens bei Stellenantritt fragen.

Wohnort
Suchen Sie sich für die Probezeit eine günstige Bleibe; z.B. eine möblierte Wohnung. D.h. für Sie Pendeln und in der
Uebergangszeit zwei Wohnungen unterhalten. Das ist per heute die cleverste Lösung. Machen Sie sich dann von hier aus
schlau über die Bleibe nach der Probezeit. Da können Sie die üblichen Kanäle anschauen, Zeitungen, Internet.
Wohnungsmakler sind hier eine Seltenheit.

City + Citynähe kostet, weiter davon weg kostet's Kilometer für Kilometer weniger; die Mieten, die Häuser, das Leben, die Restaurants etc. Der Wohnort - heisst Gemeinde - wird Ihren zukünftigen Steuersatz ausmachen. Erkundigen Sie sich besser vorher. Die Unterschiede können gross sein. Die Kühnhanss + Partner stellt Ihnen Links und Listen zur Verfügung. Im Dreieck Basel, Bern, Zürich läuft der Grossteil der Schweizer Wirtschaft ab. D.h. in diesem Dreieck wohnen, kann eher richtig sein. Je weiter davon weg, je problematischer wird z.B. der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber. Wenn Sie die Kühnhanss + Partner begleitet werden, erhalten Sie ein möbliertes Zimmer.

 

Wenn Sie Ihre Chancen für einen Stellen- und Landwechsel mit uns
anschauen möchten, erwarten wir gerne Ihre
Bewerbung.
Wir können Ihnen noch nichts versprechen - aber wer nichts wagt, gewinnt meistens gar nix.


Interessiert ?
Kühnhanss + Partner AG, Tel. 044 208 98 00